COLORBLIND AGENTUR
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Florian Ascher
Marketing, Webdesign
Emsdettener Straße 10
48268 Greven
Kontakt
E-Mail: info@colrblnd-agentur.de
Wirtschaftsidentifikationsnummer
DE441864664
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Provinzial Versicherung AG
Provinzial-Allee 1, 48159 Münster
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Redaktionell verantwortlich
Florian Ascher
Emsdettener Straße 10
48268 Greven
Deutschland
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der COLRBLND Marketing Agentur
für Webdesign & Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) und Social-Media-Marketing
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der COLRBLND Marketing Agentur (nachfolgend „Agentur") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über Leistungen in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) sowie Social-Media-Marketing, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Dienstleistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht als Kunden akzeptiert.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Agentur bietet Dienstleistungen in folgenden vier Leistungsbereichen an, die in den Abschnitten A bis D dieser AGB im Einzelnen geregelt sind:
Welche Leistungen im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die vorliegenden AGB gelten ergänzend zu den dort getroffenen individuellen Vereinbarungen; bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung im Angebot vor.
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die Unterzeichnung (auch elektronisch, z. B. per DocuSign) des präsentierten Angebots durch den Kunden zustande.
(1) Die Agentur erstellt für den Kunden Websites, Landingpages, Webanwendungen und/oder Online-Shops gemäß dem im Angebot festgelegten Leistungsumfang (u. a. Design, Funktionsumfang, Seitenanzahl, Schnittstellen, technischer Unterbau).
(2) Die Erstellung von Websites, Landingpages, Webanwendungen und Online-Shops sowie sämtliche fortlaufenden Betreuungs- und Pflegeleistungen gemäß § 25 erfolgen als Dienstvertrag (§ 611 BGB). Geschuldet ist die sorgfältige, fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend dem im Angebot beschriebenen Umfang, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs im werkvertraglichen Sinne (§ 631 BGB). Ein Werkvertrag kommt nur zustande, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Änderungswünsche des Kunden, die über das ursprünglich vereinbarte Konzept oder den Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen im Sinne von § 24.
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Umsetzung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig und in verwertbarer Form zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur; vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall entsprechend.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) selbst verantwortlich und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen stellt die Agentur dem Kunden die Website zur Prüfung bereit. Der Kunde ist gehalten, sich innerhalb von 10 Werktagen zurückzumelden und etwaige Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang konkret in Textform zu benennen.
(2) Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht und wurde er hierauf bei Bereitstellung ausdrücklich hingewiesen, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht und freigegeben.
(3) Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Freigabe oder zum Zurückbehalten fälliger Zahlungen.
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Werken (Design, Layout, individuell programmierter Code).
(2) Von diesem Nutzungsrecht ausgenommen sind wiederverwendbare Bausteine, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen sowie das allgemeine Know-how der Agentur; hieran verbleiben der Agentur sämtliche Rechte.
(3) Die Agentur ist berechtigt, auf die Urheberschaft des Werks hinzuweisen (z. B. dezenter Hinweis im Footer der Website) und das Projekt als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
(1) Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden Domains registriert, Hosting einrichtet oder Drittsoftware (z. B. CMS-Plugins, SaaS-Tools) beauftragt, handelt sie als Vermittlerin. Verträge mit den jeweiligen Drittanbietern kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Für Verfügbarkeit, Datenverlust, Preisänderungen oder Leistungsstörungen bei Drittanbietern (Hosting, Registrare, Plugin-Hersteller, sonstige Tools) haftet die Agentur nicht.
(1) Die Agentur erbringt im Rahmen der beauftragten SEO-Betreuung Maßnahmen zur Verbesserung der Auffindbarkeit der Website des Kunden in Suchmaschinen, insbesondere technische Optimierung, Onpage-Optimierung (u. a. Meta-Titel, Meta-Beschreibungen, Inhalte, Struktur), Offpage-Maßnahmen sowie regelmäßiges Reporting.
(2) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Anzahl der bearbeiteten Seiten und Keywords, monatliches Zeitkontingent) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(1) SEO-Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten ab Vertragsbeginn, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei (3) weitere Monate.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Suchmaschinen-Rankings hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, u. a. von Algorithmus-Änderungen der Suchmaschinenbetreiber, dem Wettbewerbsverhalten sowie technischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen beim Kunden. Die Agentur schuldet daher die sorgfältige, fachgerechte Erbringung der vereinbarten Maßnahmen (Dienstvertrag, § 611 BGB), nicht jedoch ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Sichtbarkeit oder eine bestimmte Traffic- oder Umsatzsteigerung.
Die vereinbarte monatliche Vergütung für SEO-Leistungen ist jeweils im Voraus zum Monatsersten zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(1) Die Agentur übernimmt auf Grundlage des Angebots die Konzeption, Einrichtung, Betreuung und laufende Optimierung von bezahlten Werbeanzeigen, insbesondere Suchmaschinenwerbung (SEA, z. B. Google Ads) sowie Social-Ads-Kampagnen (z. B. Meta Ads auf Facebook/Instagram) und vergleichbare Werbenetzwerke.
(2) Hierzu zählen insbesondere die Kampagnenstruktur, Keyword- bzw. Zielgruppenrecherche, Anzeigenerstellung, Tracking-Einrichtung (z. B. Conversion-Tracking, Tag-Konfiguration), laufendes Gebots- und Budgetmanagement sowie regelmäßiges Reporting.
(1) Das Agenturhonorar für die Betreuung der Kampagnen (Management-Fee) ist strikt von dem an die jeweilige Werbeplattform gezahlten Werbebudget (Media-Budget) zu unterscheiden.
(2) Das Werbebudget wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden direkt über ein eigenes, auf seinen Namen geführtes Werbekonto an die Plattform (z. B. Google, Meta) gezahlt. Die Agentur ist insoweit nicht Vertragspartnerin des Kunden hinsichtlich des Werbebudgets.
(3) Verauslagt die Agentur ausnahmsweise das Werbebudget oder wickelt es über ein eigenes Konto ab, wird dies gesondert und transparent in Rechnung gestellt.
(1) Betreuungsverträge für Suchmaschinenwerbung (SEA) & Paid Ads (Meta Ads) haben eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten ab Vertragsbeginn, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei (3) weitere Monate.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet ausschließlich das Betreuungsverhältnis mit der Agentur. Laufende Werbekampagnen sind vom Kunden selbst zu pausieren bzw. zu beenden, sofern das Werbekonto auf seinen Namen geführt wird.
Der Erfolg von Werbekampagnen (u. a. Klickzahlen, Conversion-Rate, Cost-per-Acquisition, Return on Ad Spend) hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, insbesondere von Plattform-Algorithmen, dem Wettbewerbsumfeld sowie Angebot, Preis, Ausstattung und Zielseite des Kunden. Die Agentur schuldet die fachgerechte Konzeption, Einrichtung und Betreuung der Kampagnen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Die vereinbarte monatliche Management-Fee für die Betreuung von Suchmaschinenwerbung (SEA) & Paid Ads (Meta Ads) ist jeweils im Voraus zum Monatsersten zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Werbebudget ist gemäß § 14 gesondert zu begleichen.
(1) Werbekonten (z. B. Google Ads-Konto, Meta Business-Konto) werden im Namen und Eigentum des Kunden geführt. Die Agentur erhält lediglich administrativen Zugriff zur Kampagnenbetreuung.
(2) Nach Vertragsende kann der Kunde den Zugriff der Agentur jederzeit entziehen; sämtliche Inhalte und Daten des Werbekontos verbleiben beim Kunden.
(1) Die Agentur übernimmt je nach Beauftragung die Konzeption, Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten (Text, Bild, Video), die Betreuung der Unternehmensprofile (Community-Management) sowie die Planung und Umsetzung organischer und/oder bezahlter Social-Media-Kampagnen.
(2) Der konkrete Umfang (Anzahl der Postings, Plattformen, Reaktionszeiten im Community-Management) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(1) Sofern vereinbart, stellt die Agentur Inhalte vor Veröffentlichung zur Freigabe durch den Kunden bereit. Erfolgt innerhalb der im Angebot genannten Frist (in Ermangelung einer Vereinbarung: 3 Werktage) keine Rückmeldung, gilt der Inhalt als freigegeben.
(2) Der Kunde bleibt für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit freigegebener Inhalte (u. a. Wettbewerbs-, Marken- und Äußerungsrecht) selbst verantwortlich.
Für Social-Media-Marketing-Verträge gelten die Regelungen zu Laufzeit und Kündigung gemäß § 15 entsprechend (Mindestlaufzeit drei Monate, Kündigungsfrist ein Monat zum Laufzeitende, automatische Verlängerung um jeweils drei Monate), sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart.
Reichweite, Interaktionsraten und Followerwachstum in sozialen Netzwerken hängen maßgeblich von plattformseitigen Algorithmen und dem Nutzerverhalten ab. Die Agentur schuldet die sorgfältige und fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch bestimmte Reichweiten-, Wachstums- oder Umsatzzahlen.
(1) Bei einmaligen Projekten (insbesondere Webdesign/Webentwicklung) erfolgt die Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart, in Teilbeträgen (z. B. Anzahlung bei Projektstart, Restzahlung bei Fertigstellung bzw. Freigabe gemäß § 6).
(2) Bei fortlaufenden Leistungen (SEO, SEA, Social-Media-Marketing sowie die Servicepauschale gemäß § 25) erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus; die jeweils vereinbarte Zahlung ist zum Monatsersten fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu berechnen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Höhe der Mahngebühren wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen — einschließlich laufender SEO-, SEA- und Social-Media-Maßnahmen — bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
Zusätzliche Arbeiten, die über den im Angebot vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. Erstellung neuer Inhalte, Entwicklung zusätzlicher Seiten, zusätzliche Kampagnen oder Kanäle), müssen vorab schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt nach einem individuell vereinbarten bzw. dem jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz der Agentur.
(1) Für die laufende Wartung, Pflege und Optimierung einer Website wird eine monatliche Servicepauschale erhoben. Die genaue Servicepauschale ist individuell und hängt vom Umfang der zu nutzenden Programme ab.
(2) Die Pauschale umfasst insbesondere folgende Leistungen:
*Im Rahmen des gebuchten Wartungs- und Pflegevertrags stellt die Agentur dem Kunden monatlich bis zu eine (1) Stunde für kleinere Design- oder Textanpassungen auf der Website zur Verfügung. Nicht genutzte Zeit verfällt jeweils zum Monatsende und ist nicht auf Folgemonate übertragbar.
(3) Überschreitet der Aufwand die enthaltene Stunde, wird jede weitere angefangene Stunde mit dem jeweils gültigen Stundensatz (aktuell 79,00 € netto) abgerechnet. Darüberhinausgehende Leistungen werden transparent mit Stundennachweis dokumentiert und separat in Rechnung gestellt.
(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, eigene Text- oder Bildänderungen vorzunehmen, sofern diese im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten erfolgen und das grundlegende Layout oder die Funktionsweise der Website nicht beeinträchtigen.
(5) Entstehen durch eigenständige Änderungen des Kunden Fehler, Darstellungsprobleme oder technische Schäden an der Website, behält sich die Agentur vor, den Aufwand zur Wiederherstellung zum geltenden Stundensatz (aktuell 79,00 € pro Stunde zzgl. MwSt., Abrechnung im 15-Minuten-Takt) zu berechnen.
(6) Die Agentur erfasst die aufgewendete Zeit detailliert und stellt dem Kunden den geleisteten Zeitaufwand transparent zusammen mit der jeweiligen Rechnung zur Verfügung. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
(7) Diese Regelung dient der flexiblen und fairen Betreuung im laufenden Betrieb und ist Bestandteil des vereinbarten Retainers.
(1) Verzichtet der Kunde auf das Wartungs- und Servicepaket gemäß § 25, übernimmt er die alleinige Verantwortung für den Betrieb und die Aktualität seiner Website. Dies umfasst insbesondere:
(2) Treten im Zuge von Updates oder aufgrund gesetzlicher Änderungen Probleme auf, liegt deren Behebung ebenfalls in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde kann die Agentur jederzeit mit entsprechenden Leistungen beauftragen; diese werden zum jeweils gültigen Stundensatz (aktuell 79,00 € netto) abgerechnet.
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Agentur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(4) Verzögerungen oder Schäden, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden verursacht werden, begründen keine Haftung der Agentur.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
Die Agentur bietet keine Erfolgsgarantie für ihre Dienstleistungen an. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Bereiche SEO (§ 11), Suchmaschinenwerbung (SEA) & Paid Ads / Meta Ads (§ 16) und Social-Media-Marketing (§ 22), da die jeweiligen Ergebnisse von zahlreichen Faktoren abhängen, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen.
(1) Für Verträge über die Betreuung und Pflege von Websites gemäß § 25 (Updates und Backups) gilt eine Laufzeit von drei (3) Monaten, sofern im Angebot/Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat zum Ablauf der Laufzeit. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei (3) weitere Monate.
(2) Für SEO-Verträge gilt § 10, für Verträge über Suchmaschinenwerbung (SEA) & Paid Ads (Meta Ads) gilt § 15 und für Social-Media-Marketing-Verträge gilt § 21. Sämtliche vorgenannten Verträge haben demnach einheitlich eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, sind mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende kündbar und verlängern sich ohne fristgerechte Kündigung automatisch um jeweils drei weitere Monate.
(3) Für einmalige Projekte (z. B. Erstellung einer Website) gelten keine Laufzeit- oder Kündigungsregelungen im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses; das Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Leistungserbringung und Freigabe gemäß § 6.
(4) Da es sich bei der Erstellung von Websites gemäß § 4 um einen Dienstvertrag handelt, steht dem Kunden kein freies, jederzeitiges Kündigungsrecht wie im Werkvertragsrecht (§ 648 BGB) zu. Eine Stornierung bereits beauftragter, einmaliger Projekte durch den Kunden ist ausgeschlossen. Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB analog bzw. § 314 BGB) bleibt hiervon unberührt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, Konditionen) vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort.
Ist eine Partei durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Ausfälle von Internet-/Cloud-Infrastruktur, behördliche Anordnungen, Pandemien) an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, ruhen die jeweiligen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung; hierdurch bedingte Verzögerungen begründen keine Haftung der betroffenen Partei.
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der gesonderten Datenschutzvereinbarung bzw. dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, soweit ein solcher zwischen den Parteien geschlossen wurde.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
COLRBLND Marketing Agentur · Emsdettener Str. 10 · 48268 Greven
Stand: 02.07.2026